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Siam CAD Architektur und Zeichenbüro
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD § 1 Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen/einen Unternehmer handelt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nur dann von der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD als anerkannt anzusehen sind, wenn dieser ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. § 2 Angebot und Vertragsabschluss Der vom Auftraggeber unterzeichnete projektbezogene Dienstleistungsvertrag oder Rahmenvertrag ist als bindendes Angebot im Sinne von § 145 BGB anzusehen. Innerhalb von zwei Wochen ab Zugang obliegt es dem Auftragnehmer (AN), diesen Vertrag anzunehmen. Die Annahme des Vertrags erfolgt in Schriftform oder durch Beginn der Ausführung. § 3 Leistungsgegenstand und –umfang Sowohl der Leistungsgegenstand als auch der Leistungsumfang richten sich nach dem Inhalt des projektbezogenen Vertrages. Basis der Auftragsausführung sind die vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen, Skizzen, CAD-Daten und sonstigen Vorgaben. Wichtige Klarstellung: Die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD erbringt ausschließlich reine Zeichen-, Modellierungs- und Digitalisierungsleistungen. Die inhaltliche, fachliche und baurechtliche Verantwortung (Fachplanung) sowie die normgerechte Konzeption verbleiben vollumfänglich beim Auftraggeber. Stellt der Auftragnehmer fest, dass Leistungen nach den Vorgaben nicht ausführbar sind, informiert er den Auftraggeber umgehend. Notwendige Änderungen erfolgen durch schriftliche Anpassung. § 4 Weisungsrecht Setzt die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD eigene Mitarbeiter für die Auftragsbearbeitung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ein, so verbleibt das Weisungsrecht betreffend dieser Mitarbeiter ausschließlich bei der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD. Dies gilt nicht für fachliche Weisungen im Rahmen der technischen Auftragsbearbeitung. § 5 Vergütung und Zahlung 1. Preisangebote erfolgen ausschließlich in Schriftform und haben nach Ausstellung eine Gültigkeit von drei Monaten. In den Preisen der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD ist keine Mehrwertsteuer enthalten (Export-Dienstleistung aus Thailand). Rechnungen an Unternehmen im DACH-Raum werden netto gestellt (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b UStG). 2. Die Zahlung der Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Neukunden oder Großaufträgen behält sich die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD vor, eine Anzahlung von 50 % oder vollständige Vorkasse vor der Datenlieferung zu verlangen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. 3. Vergütung bei Teilstornierung oder Wegfall des Bedarfs: Grundlage für die Abrechnung ist der beauftragte Leistungsumfang gemäß den vom Auftraggeber übermittelten Planungsunterlagen (z.B. Melderlisten, Grundrisse). Stellt sich nach oder während der Leistungserbringung heraus, dass der Auftraggeber eine geringere Stückzahl an Plänen oder Karten benötigt (z.B. durch bauliche Änderungen, Wegfall von Meldergruppen oder Fehlplanungen des Auftraggebers), bleibt der volle Vergütungsanspruch der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD für die bereits erbrachten Leistungen bestehen. 4. Voraussetzungen für Paketpreise und Mengenrabatte: Die Gewährung von ausgewiesenen Paket- und Business-Tarifen (Mengenrabatte) setzt eine geschlossene und vollständige Datenlieferung für das jeweilige Projekt durch den Auftraggeber voraus. Werden die für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen in Teil-Chargen geliefert, entfällt der Anspruch auf den rabattierten Tarif. Die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD behält sich in diesem Fall das Recht vor, die erbrachten Leistungen zu den Konditionen für Einzelaufträge abzurechnen, sofern nicht vorab ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 5. Erschwerniszuschläge und komplexe Datengrundlagen: Die in Angeboten oder Preislisten ausgewiesenen Pauschal- und Quadratmeterpreise (insbesondere für Plandigitalisierungen / Redraws sowie Scan-to-BIM-Leistungen) beziehen sich auf Standardarchitektur mit mittlerem Detaillierungsgrad sowie gut lesbare Vorlagen. Weist die zur Verfügung gestellte Datengrundlage eine außergewöhnlich hohe Komplexität auf (z.B. extrem dichte Technische Gebäudeausrüstung / MEP, historische Bestandsbauten, stark fehlerhafte, verblasste oder verzogene Scans), behält sich die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD vor, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber einen Erschwerniszuschlag zu erheben oder die Leistung nach tatsächlichem Zeitaufwand abzurechnen. § 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Der Auftraggeber darf Forderungen gegen den Auftragnehmer nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 7 Lieferzeit und Mitwirkung Der Beginn der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus (z. B. Lieferung lesbarer Scans, Skizzen oder Melderlisten). Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, haftet die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD nicht für daraus resultierende Verzögerungen. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, unverschuldete Internetausfälle oder Krankheit verlängert sich die Lieferfrist angemessen. § 8 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte 1. Die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. 2. Nutzungsrechtssperre: Das Nutzungsrecht an den erstellten Zeichnungen, Plänen, CAD-Daten und BIM-Modellen geht erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Eine Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte (z. B. Bauherren, Behörden) oder Veröffentlichung vor vollständigem Zahlungseingang ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. § 9 Abnahme, Prüfpflicht und Freigabe 1. Prüfpflicht vor Verwendung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Zeichnungen, Pläne und Daten unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit seinen Vorgaben zu überprüfen (insbesondere Maße, Raumnummern, technische Symbole). 2. Freigabewirkung: Mit der Weiterverwendung der Daten (z. B. Weiterleitung an Dritte, Einreichung bei Behörden/Feuerwehren, Druck oder Import in eigene Systeme) gelten die Leistungen als abgenommen und mangelfrei freigegeben. 3. Ausschluss für Folgeschäden: Die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD haftet nicht für Kosten, die durch die Weiterverarbeitung ungeprüfter fehlerhafter Daten entstehen (z. B. Druckkosten, Montagekosten, Verzögerungsschäden auf der Baustelle oder verweigerte behördliche Abnahmen). Die Verantwortung für die Endkontrolle liegt allein beim Auftraggeber. § 9a Haftungsbeschränkung und Mängelbeseitigung 1. Haftungsumfang: Die Haftung der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der betroffenen Einzelleistung begrenzt. 2. Ausnahme: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 3. Nachbesserung: Bei berechtigten, rechtzeitig gerügten Mängeln (eigene Fehler des AN) hat die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD das Recht zur kostenlosen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. 4. Gutschrift statt Rückzahlung: Soweit ein Schadensersatz- oder Minderungsanspruch des Auftraggebers besteht, ist die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD berechtigt, diesen Anspruch primär durch eine Gutschrift (Credit Note) zu begleichen, die mit zukünftigen Aufträgen verrechnet wird. § 10 Geheimhaltung und Datenschutz Die Abwicklung des Auftragsverhältnisses erfolgt unter Wahrung der strikten Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers (White-Label-Prinzip). Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen sensiblen Projektinformationen. § 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 1. Deutsches Recht: Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD in Samut Prakan (Thailand). Die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand (Sitz des Auftraggebers) zu verklagen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD § 1 Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen/einen Unternehmer handelt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nur dann von der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD als anerkannt anzusehen sind, wenn dieser ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. § 2 Angebot und Vertragsabschluss Der vom Auftraggeber unterzeichnete projektbezogene Dienstleistungsvertrag oder Rahmenvertrag ist als bindendes Angebot im Sinne von § 145 BGB anzusehen. Innerhalb von zwei Wochen ab Zugang obliegt es dem Auftragnehmer (AN), diesen Vertrag anzunehmen. Die Annahme des Vertrags erfolgt in Schriftform oder durch Beginn der Ausführung. § 3 Leistungsgegenstand und –umfang Sowohl der Leistungsgegenstand als auch der Leistungsumfang richten sich nach dem Inhalt des projektbezogenen Vertrages. Basis der Auftragsausführung sind die vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen, Skizzen, CAD-Daten und sonstigen Vorgaben. Wichtige Klarstellung: Die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD erbringt ausschließlich reine Zeichen-, Modellierungs- und Digitalisierungsleistungen. Die inhaltliche, fachliche und baurechtliche Verantwortung (Fachplanung) sowie die normgerechte Konzeption verbleiben vollumfänglich beim Auftraggeber. Stellt der Auftragnehmer fest, dass Leistungen nach den Vorgaben nicht ausführbar sind, informiert er den Auftraggeber umgehend. Notwendige Änderungen erfolgen durch schriftliche Anpassung. § 4 Weisungsrecht Setzt die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD eigene Mitarbeiter für die Auftragsbearbeitung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ein, so verbleibt das arbeitsrechtliche Weisungsrecht ausschließlich bei der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD. Dies gilt nicht für rein fachliche Weisungen im Rahmen der technischen Auftragsbearbeitung. § 5 Vergütung und Zahlung 1. Preisangebote erfolgen in Schriftform und haben eine Gültigkeit von drei Monaten. In den Preisen der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD ist keine Mehrwertsteuer enthalten (Export-Dienstleistung aus Thailand). Rechnungen an Unternehmen im DACH-Raum werden netto gestellt (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Charge- Verfahren gem. § 13b UStG). 2. Die Zahlung der Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Neukunden oder Großaufträgen behält sich die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD vor, eine Anzahlung von 50 % oder vollständige Vorkasse vor der Datenlieferung zu verlangen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. 3. Vergütung bei Teilstornierung oder Wegfall des Bedarfs: Grundlage für die Abrechnung ist der beauftragte Leistungsumfang gemäß den vom Auftraggeber übermittelten Planungsunterlagen (z.B. Melderlisten, Grundrisse). Stellt sich nach oder während der Leistungserbringung heraus, dass der Auftraggeber eine geringere Stückzahl an Plänen oder Karten benötigt (z.B. durch bauliche Änderungen, Wegfall von Meldergruppen oder Fehlplanungen des Auftraggebers), bleibt der volle Vergütungsanspruch der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD für die bereits erbrachten Leistungen bestehen. 4. Voraussetzungen für Paketpreise und Mengenrabatte: Die Gewährung von ausgewiesenen Paket- und Business-Tarifen (Mengenrabatte) setzt eine geschlossene und vollständige Datenlieferung für das jeweilige Projekt durch den Auftraggeber voraus. Werden die für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen in Teil-Chargen geliefert, entfällt der Anspruch auf den rabattierten Tarif. Die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD behält sich in diesem Fall das Recht vor, die erbrachten Leistungen zu den Konditionen für Einzelaufträge abzurechnen, sofern nicht vorab ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 5. Erschwerniszuschläge und komplexe Datengrundlagen: Die in Angeboten oder Preislisten ausgewiesenen Pauschal- und Quadratmeterpreise (insbesondere für Plandigitalisierungen / Redraws sowie Scan-to-BIM- Leistungen) beziehen sich auf Standardarchitektur mit mittlerem Detaillierungsgrad sowie gut lesbare Vorlagen. Weist die zur Verfügung gestellte Datengrundlage eine außergewöhnlich hohe Komplexität auf (z.B. extrem dichte Technische Gebäudeausrüstung / MEP, historische Bestandsbauten, stark fehlerhafte, verblasste oder verzogene Scans), behält sich die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD vor, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber einen Erschwerniszuschlag zu erheben oder die Leistung nach tatsächlichem Zeitaufwand abzurechnen. § 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Der Kunde darf Forderungen gegen den Unternehmer nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 7 Lieferzeit und Mitwirkung Der Beginn der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus (z. B. Lieferung lesbarer Scans, Skizzen oder Melderlisten). Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, haftet die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD nicht für daraus resultierende Verzögerungen. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, unverschuldete Internetausfälle oder Krankheit verlängert sich die Lieferfrist angemessen. § 8 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte 1. Die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD behält sich das Eigentum an gelieferten physischen Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. 2. Nutzungsrechtssperre: Das Nutzungsrecht an den erstellten Zeichnungen, Plänen, CAD-Daten und BIM-Modellen geht erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Eine Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte (z. B. Bauherren, Behörden) oder Veröffentlichung vor vollständigem Zahlungseingang ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. § 9 Abnahme, Prüfpflicht und Freigabe 1. Prüfpflicht vor Verwendung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Zeichnungen, Pläne und Daten unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit seinen Vorgaben zu überprüfen (insbesondere Maße, Raumnummern, technische Symbole). 2. Freigabewirkung: Mit der Weiterverwendung der Daten (z. B. Weiterleitung an Dritte, Einreichung bei Behörden/Feuerwehren, Druck oder Import in eigene Systeme) gelten die Leistungen als abgenommen und mangelfrei freigegeben. 3. Ausschluss für Folgeschäden: Die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD haftet nicht für Kosten, die durch die Weiterverarbeitung ungeprüfter fehlerhafter Daten entstehen (z. B. Druckkosten, Montagekosten, Verzögerungsschäden auf der Baustelle oder verweigerte behördliche Abnahmen). Die Verantwortung für die Endkontrolle liegt allein beim Auftraggeber. § 9a Haftungsbeschränkung und Mängelbeseitigung 1. Haftungsumfang: Die Haftung der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Netto- Auftragswert der betroffenen Einzelleistung begrenzt. 2. Ausnahme: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 3. Nachbesserung: Bei berechtigten, rechtzeitig gerügten Mängeln (eigene Fehler des AN) hat die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD das Recht zur kostenlosen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. 4. Gutschrift statt Rückzahlung: Soweit ein Schadensersatz- oder Minderungsanspruch des Auftraggebers besteht, ist die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD berechtigt, diesen Anspruch primär durch eine Gutschrift (Credit Note) zu begleichen, die mit zukünftigen Aufträgen verrechnet wird. § 10 Geheimhaltung und Datenschutz Die Abwicklung des Auftragsverhältnisses erfolgt unter Wahrung der strikten Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers (White-Label-Prinzip). Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen sensiblen Projektinformationen. § 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 1. Deutsches Recht: Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft der SIAM CAD Drawing Office Co.LTD in Samut Prakan (Thailand). Die SIAM CAD Drawing Office Co.LTD ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand (Sitz des Auftraggebers) zu verklagen.